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Was ist Nachbarschaftshilfe?

Ziel der Nachbarschaftshilfe ist es pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen zu entlasten und pflegebedürftige Personen, die zuhause oder im „Betreuten Wohnen“ leben im Alltag zu unterstützen.

Landesrechtliche Grundlagen für eine Nachbarschaftshilfe

Jedes Bundesland kann Regelungen für die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote festlegen. In Sachsen gilt aktuell die Betreuungsangeboteverordnung – BetrAngVO vom 16.12.2015, in der neben durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannten Anbietern (Vereine, Privatpersonen) auch Nachbarschaftshelfer diese Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß § 45b SGB XI erbringen und abrechnen dürfen. Das bedeutet, Nachbarschaftshilfe in diesem Sinne ist derzeit nur bei in Sachsen lebenden Pflegebedürftigen möglich. 

Nachbarschaftshelfer sind engagierte Bürger, die Menschen mit einem Pflegegrad und ihren Angehörigen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft oder in ihrer Stadt helfen wollen.

Diese Unterstützung wird über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen finanziert. Seit 01.01.2017 stehen jeder Person mit einem Pflegegrad monatlich 125 EUR für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag kann durch anerkannte Dienstleister, wie z.B. Pflegedienste oder Vereine als auch durch Nachbarschaftshelfer abgerechnet werden.

Die nicht verbrauchten Beträge müssen bis spätestens Ende Juni des Folgejahres abgerufen werden, sonst verfallen sie. Es ist nicht möglich, die Entlastungsleistungen im Voraus in Anspruch zu nehmen.

Oft sind es die kleinen Dinge im Alltag, bei denen Menschen mit Pflegebedarf eine Unterstützung brauchen und wo Nachbarschaftshelfer aktiv werden können.

Die Möglichkeiten sind so vielfältig, wie die Bedarfe der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen:

die gehbehinderte Dame zum Arzt begleiten,
mit dem pensionierten Apotheker Wiesenblumen bestimmen,
mit der an Demenz erkrankten Nachbarin ein Gespräch über frühere Zeiten führen,
mit dem Kirchgemeindemitglied zusammen den Gottesdienst besuchen,

den älteren Herrn im Rollstuhl beim Einkaufen unterstützen,
den geistig behinderten jungen Mann zu seinem Freizeit-Kurs bringen,
das körperbehinderte Mädchen bei einem Stadtbummel begleiten,
….

den Garten der hochbetagten alten Dame in Ordnung bringen,
mit dem an Demenz erkrankten Herrn sein früheres Hobby wieder in Erinnerung bringen,
mit der verwirrten Dame gemeinsam ein Mittagessen planen, zubereiten und genießen,

die Wohnung der gehbehinderten Frau sauber machen,
dem Witwer beim Wäsche waschen und bügeln helfen,
die Eltern eines behinderten Kindes bei der Hauswirtschaft unterstützen,

Nutzen Sie die Unterstützung durch einen Helfer, um die Eigenständigkeit und Mobilität Ihres pflegebedürftig Menschen möglichst lange zu erhalten.

Lassen Sie sich als Pflegeperson durch einen Helfer entlasten, um Kraft zu sammeln und für die eigenen Interessen wieder mehr Zeit zu haben.

Sie haben noch Fragen?

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen  finden Sie auch auf der Webseite der Koordinierungsstelle Sachsen.

Sie möchten anderen Menschen in Ihrer Nachbarschaft helfen und Nachbarschaftshelfer werden?
An dieser Stelle erfahren Sie mehr darüber wie Sie in Leipzig Helfer werden können.

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Sie sind pflegender Angehöriger oder selbst pflegebedürftig und benötigen die Unterstützung durch einen Nachbarschaftshelfer in Leipzig? Hier finden Sie alle Informationen.

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In dieser Rubrik informieren wir Sie über unsere aktuellen Veranstaltungen für Nachbarschaftshelfer in Leipzig: Grundkurse, Aufbaukurse sowie Stammtisch-Termine.

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