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Sie möchten Nachbarschaftshelfer werden und
anderen Menschen in Ihrer Umgebung helfen?

Nachbarschaftshelfer sind engagierte Bürger, die Menschen mit einem Pflegegrad und ihren Angehörigen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft oder in ihrer Stadt helfen wollen.

Sie möchten Menschen helfen, haben noch Zeit „übrig“neben Ihrem Beruf oder Rentnerdasein und wollen sich noch etwas dazu verdienen?
Oft sind es die kleinen Dinge im Alltag, bei denen als pflegebedürftig eingestufte Menschen eine Unterstützung brauchen und Sie als Nachbarschaftshelfer aktiv werden können. Egal ob Betreuung oder Hilfe im Haushalt – jede Unterstützung ist sinnvoll!

Die Möglichkeiten sind so vielfältig, wie die Bedarfe der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen, z.B.:

  • die gehbehinderte Dame zum Arzt begleiten,
  • den Herrn im Rollstuhl beim Einkaufen unterstützen,
  • mit der an Demenz erkrankten Nachbarin ein Gespräch über frühere Zeiten führen,
  • die Eltern eines behinderten Kindes bei der Hauswirtschaft unterstützen usw.

Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie die Eigenständigkeit und Mobilität von pflegebedürftigen Menschen. Außerdem können durch Ihren Einsatz Angehörige entlastet werden, um Kraft zu sammeln und für die eigenen Interessen wieder mehr Zeit zu haben.

Voraussetzungen

Um als Nachbarschaftshelfer tätig werden zu können, benötigen Sie einen Grundkurs für Nachbarschaftshelfer (Tagesseminar über 5 x 90 Minuten). Ebenso ist der Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung erforderlich (empfohlen 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Sie reichen die Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten ein Anerkennungsschreiben. Nun können Sie mit der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer starten.

Für den Einsatz als Nachbarschaftshelfer können Sie monatlich bis zu 125 Euro über die Pflegekasse der zu betreuenden Person abrechnen. Eine Aufstockung über nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen (40%) ist möglich.

Was Sie noch wissen sollten:

  • Sie können bis zu 10 Euro pro Stunde abrechnen,
  • Ihr monatliche Einsatz darf maximal 40 Stunden betragen,
  • Sie müssen aller 3 Jahre einen Aufbaukurs (2 x 90 Minuten) besuchen,
  • Einnahmen aus der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer können gegebenenfalls einkommenssteuerpflichtig sein.

Als Nachbarschaftshelfer werden Sie nicht anerkannt, wenn Sie:

  • mit der zu betreuenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • bis zum 2. Grad mit ihr verwandt oder verschwägert sind,
  • deren eingetragene Pflegeperson (gemäß § 19 SGB XI) sind oder
  • deren Betreuer oder Bevollmächtigte Person sind.

Sie haben noch Fragen?

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

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Sie möchten anderen Menschen in Ihrer Nachbarschaft helfen und Nachbarschaftshelfer werden?
An dieser Stelle erfahren Sie mehr darüber wie Sie in Leipzig Helfer werden können.

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Sie sind pflegender Angehöriger oder selbst pflegebedürftig und benötigen die Unterstützung durch einen Nachbarschaftshelfer in Leipzig? Hier finden Sie alle Informationen.

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In dieser Rubrik informieren wir Sie über unsere aktuellen Veranstaltungen für Nachbarschaftshelfer in Leipzig: Grundkurse, Aufbaukurse sowie Stammtisch-Termine.

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